Was ist mit „Verstetigung“ gemeint?

Unter Verstetigung von Klimaschutz in Kommunen ist die Weiterführung von Klimaschutzaktivitäten über den Förderzeitraum hinaus zu verstehen. Das heißt, die Grundsätze, Ziele und bestehenden Aktivitäten werden weitergeführt, um langfristig die lokalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Konkret wäre das zum Beispiel die Übernahme des Klimaschutzmanagers nach Laufzeitende des Fördervorhabens oder die kontinuierliche Fortschreibung der THG-Bilanz.