FAQ

Fragebogen (Funktionsweise)

Einige Fragen funktionieren fallgesteuert, was dazu führt, dass je nach Ankreuzmöglichkeit unterschiedliche Fragen oder Antwortmöglichkeiten im Fragebogen aufgedeckt werden. Teilweise können auch durch das Ankreuzen einer Antwort ganze Seiten aufgedeckt oder übersprungen werden.

Am Ende jeder Seite des Fragebogens wird es Ihnen durch den Button „Zwischenstand speichern“ ermöglicht, Ihre Ergebnisse zwischenzuspeichern. Sie können danach jederzeit über den Reiter „Fragebogen“ das Ausfüllen Ihres begonnenen Fragebogens fortsetzen. Der Link „Ausfüllen des Fragebogens fortsetzen“ leitet Sie automatisch auf die Seite weiter, die Sie zuletzt bearbeitet haben.

Pflichtfelder sind mit einem roten Sternchen (*) gekennzeichnet. Die restlichen Fragen sind Angaben, die Evaluationszwecken zur Weiterentwicklung der Kommunalrichtlinie dienen. Wir bitten Sie, diese ebenfalls auszufüllen. In der PDF-Berichtsversion werden nur die Fragen, die als Pflichtfeld gekennzeichnet sind, dargestellt.

Eine digitale Version wird an ZUG geschickt. Zusätzlich wird ein PDF erstellt. Dieses müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und postalisch an ZUG senden.

Die PDF-Version bildet nur die Fragen ab, die als Pflichtfelder mit einem roten Sternchen (*) im Fragebogen gekennzeichnet sind.

Einmal abgesendet, kann der Fragebogen von Ihnen nicht mehr bearbeitet werden. Falls Sie nach dem Absenden des Berichts feststellen, dass Sie eine Antwort falsch eingegeben haben oder Sie eine Antwort erst im Nachhinein herausfinden, kann Ihr Fragebogen vom abgeschlossenen Status in den Bearbeitungsstatus zurückversetzt werden. Dafür wenden Sie sich bitte an die ZUG unter folgender Adresse: nki-monitoring@z-u-g.org. Sie finden den Fragebogen dann wieder im Abschnitt „begonnene Fragebögen“.

Fragebogen (inhaltlich)

Bitte geben Sie Zahlen ohne jegliche weitere Zeichen ein - also ohne Punkt, Komma oder Einheit. Ausgenommen sind Dezimal- oder Kommazahlen, diese müssen mit einem Komma eingegeben werden.

Bespiele:

  • 12.345,67 kWh; Ihre Eingabe: 123456,67
  • 1.234 t CO2: Ihre Eingabe: 1234
  • 67,89 %: Ihre Eingabe: 67,89
  • 123.456,78 Euro; Ihre Eingabe: 123456,78

Die Frage nach der Anzahl der Kommunikationsmaßnahmen möchte herausfinden, welche Kommunikationsmittel Sie gewählt haben, um Bürger/innen und Akteure über Ihr Vorhaben zu informieren. Dabei wird nach der Anzahl der unterschiedlichen Kommunikationsmittel gefragt. Haben Sie zum Beispiel im Rahmen Ihres Vorhabens drei verschiedene Zeitungsartikel veröffentlicht, so geben Sie die Zahl „3“ in das freie Zahlenfeld ein. Die Auflage (beispielsweise 5.000 Flyer) ist hier nicht gemeint.

Für alle kommunalen Energie- und THG-Bilanzen wird empfohlen, eine Datengüte der Bilanz anzugeben. Die Datengüte zeigt die Aussagekraft der Bilanz und der ihr zu Grunde liegenden Daten.  Zur Ermittlung der Datengüte wird das Vorgehen aus dem Praxisleitfaden Kommunaler Klimaschutz empfohlen. Dazu soll für jeden Energieträger und dessen Verbrauch eine Datengüte zugeteilt werden. Grundlage für diese Zuteilung ist die Datenquelle. Die Wertung der Datengüte A bis D erfolgt auf Basis der Herkunft - und die damit verbundene Aussagekraft der Energieverbräuche  - des Energieträgers folgendermaßen:

  • Datengüte A (Regionale Primärdaten)
  • Datengüte B (Hochrechnung regionaler Primärdaten)
  • Datengüte C (Regionale Kennwerte und Statistiken)
  • Datengüte D (Bundesweite Kennzahlen)

Diese Daten erhalten Sie bei Ihrem Dienstleister.

Die genannten Vollzeitäquivalente entsprechen in etwa folgenden wöchentlichen Arbeitsstunden: 0,25 = 10h, 0,5 = 20h, 0,75 = 30h, 1 = 40h.

Unter Verstetigung von Klimaschutz in Kommunen ist die Weiterführung von Klimaschutzaktivitäten über den Förderzeitraum hinaus zu verstehen. Das heißt, die Grundsätze, Ziele und bestehenden Aktivitäten werden weitergeführt, um langfristig die lokalen und nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Konkret wäre das zum Beispiel die Übernahme des Klimaschutzmanagers nach Laufzeitende des Fördervorhabens oder die kontinuierliche Fortschreibung der THG-Bilanz.

Es sind die Aufträge gemeint, die aus dem Vorhaben resultieren, aber nicht Bestandteil der Förderung sind.

Die Gemeindekennziffer ist eine Ziffernfolge zur Identifizierung politisch selbstständiger Gemeinden oder gemeindefreier Gebiete und wird von den Statistischen Ämtern der einzelnen Bundesländer einheitlich vergeben.

Wenn Sie nicht wissen, ob Sie schon einmal gefördert wurden, erkundigen Sie sich bitte innerhalb Ihrer Verwaltung (z. B. beim Kämmerer) und erfragen Sie auch den Förderschwerpunkt.